Wegfall der Psittakose-Verordnung

Am 21. September 2012 hat der Bundesrat erwartungsgemäß per Verordnung die Psittakose-Verordnung aufgehoben. Diese Verordnung hat Rechtsgültigkeit seit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 16. Oktober 2012.

Eine Kennzeichnung nach der Psittakose-Verordnung ist für alle Psittaciden  nicht mehr vorgeschrieben. Eine freiwillige Kennzeichnung sowie eine freiwillige Buchführung ist jedoch sinnvoll und empfehlenswert
Seit dem 17. 10. 2012  müssen nur noch die Psittaciden (geschützte Arten) gekennzeichnet werden, die in der Anlage 6 der Bundesartenschutz-Verordnung aufgeführt sind.

Was bedeutet der Wegfall der Psittakose-Verordnung für den Vogelhalter?
Ein Interview der Zeitschrift „Gefiederte Welt“ mit Prof. Dr. Hans-Joachim Bätza im BMELV  (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) im Vorfeld der Veränderung ist mit diesem Link nachzulesen.